Von Lucas Maier

Mit seinen Aussagen über eine angeblich fehlende Arbeitsmoral der Deutschen lieferte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Zündstoff für diverse Kolumnen und Satireshows. Dass sich der Bundestag am Freitag in die parlamentarische Sommerpause verabschiedete, dürfte ebenfalls nicht überall gut angekommen sein. Tatsächlich stehen im politischen Berlin dadurch aber keineswegs die Räder still.

Energiepolitisch hat sich das Bundeskabinett jedenfalls einiges vorgenommen, wie aus einem Kabinettzeitplan hervorgeht, der der ZfK vorliegt. Wichtig: Kabinettzeitpläne sind nicht in Stein gemeißelt. Die Agenden können sich noch ändern. Ein Überblick:

Kabinettssitzung am 23. Juli

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie III (RED III), Fokus auf Windkraft auf See und Stromnetze

Der erste Teil des RED-III-Gesetzespakets hat erst Bundestag und Bundesrat passiert. Der zweite Teil soll am 23. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Herbst werden sich dann voraussichtlich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Für beide Gesetzesvorhaben war die Frist der Europäischen Union bereits am 21. Mai abgelaufen.

Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz

In derselben Sitzung wird sich die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen befassen. Am 11. Juli bezog der Bundesrat Stellung zu dem Entwurf, das Kabinett wird sich zu dieser Stellungnahme äußern. Der Bundesrat drückte in seiner Stellungnahme seine grundsätzliche Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf aus, hatte jedoch einige Änderungsvorschläge. Unter anderem werben sie für weniger Bürokratie. Konkret soll das geplante Gesetz Ländern und Kommunen weitere 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen.

Klimaschutzbericht 2025

Der Klimaschutzbericht zählt zu den Hauptinstrumenten im Klimamonitoring der Bundesregierung. Er gibt Aufschluss über Klimafortschritte in verschiedenen Sektoren. Unter anderem wird festgestellt, auf welchem Kurs sich Deutschland bei verschiedenen Zielen befindet. Zum Beispiel wird überprüft, ob die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 tatsächlich um 65 Prozent zurückgehen. Nach der derzeitigen Entwicklung würde die Minderung bei 63 Prozent im Jahr 2030 liegen, wie es vom Expertenrat für Klimafragen heißt.

Die Bundesregierung will über den Klimaschutzbericht 2025 abstimmen und diesen formal für die Einreichung im Bundestag freigeben.

Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Der Gesetzesentwurf zur NIS-2 Richtlinie ging Anfang Juli in die Länder- und Verbändeanhörung. Am 23. Juli soll er bereits im Kabinett beschlossen werden. Die Richtlinie NIS-2 soll kritische Infrastruktur in der EU besser vor Cyberangriffen schützen. Welche Maßnahmen mit der NIS-2-Richtlinie auf Stadtwerke und Energieversorger zukommen, erläuterte Rechtsanwalt Lucas Link von der Kanzlei Aecoute jüngst in einem ZfK-Gastbeitrag.

Kabinettssitzung am 30. Juli

Bundeshaushalt 2026

In der zweiten Kabinettssitzung des Sommers wird sich die Bundesregierung mit der Haushaltsplan für 2026 befassen. Der Beschluss über den Finanzplan bis 2029 soll ebenfalls am 30. Juli fallen.

Interessant wird werden, wie genau Schwarz-Rot die Strompreise senken will. Offen ist insbesondere, wie die in Aussicht gestellten 6,5 Milliarden Euro zugeschossen werden. Auch die Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds werden im Fokus stehen. Von Interesse sind auch die bereitgestellten Mittel für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Aus dem BEW werden wichtige kommunale Fernwärmeprojekte finanziert. Über das BEG werden unter anderem Wärmepumpen gefördert.

EnWG-Novelle

Mehr als 200 Seiten sind am Donnerstag in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Dabei geht es um Neuregelungen unter anderem bei Stromverträgen und Beschaffungsstrategien. Einen neuen gesetzlichen Rahmen soll es zudem für das gemeinsame Nutzen von Energie (Energy Sharing) geben. Ferner soll das Messstellenbetriebsgesetz überarbeitet werden. Bereits Ende Juli will sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzespaket befassen.

CO2-Speichergesetz

Bei sogenannten Carbon‑Capture‑and‑Storage (CCS) Verfahren kann CO₂ aus der Luft extrahiert werden und beispielsweise in Gesteinsschichten versiegelt eingelagert werden. Das Verfahren ist bei Expertinnen und Experten durchaus umstritten, nicht zuletzt, weil es als sehr energieintensiv gilt. Andere sehen es als Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen EU-Vorgaben umgesetzt und ein rechtlicher Rahmen für CCS-Projekte in Deutschland geschaffen werden. Das Gesetz soll die "Zulassung dauerhafter Speicher" ermöglichen, wie es in dem Entwurf heißt.

Das Vorhaben ging vor wenigen Tagen in die Länder- und Verbändeanhörung.  Ende Juli soll es im Kabinett beschlossen werden.

Kabinettssitzung am 6. August

Tariftreuegesetz

Laut dem Entwurf müssen öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes zukünftig von Firmen übernommen werden, die tariflich ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen haben. Für viele kleinere Unternehmen könnte das zu einer Steigerung der innerbetrieblichen Bürokratie führen. Ziel der Regierung ist es, durch das Gesetz Lohndumping zu vermeiden und die Tarifbindung zu steigern. Wird dem Entwurf im Kabinett zugestimmt, befassen sich nach der Sommerpause Bundestag und Bundesrat damit.

Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Das geplante Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern soll mehr Digitalisierung ermöglichen, Genehmigungsverfahren entschlacken und den Ausbau auf rechtlicher Ebene absichern. Damit soll der Ausbau erleichtert werden und die Wärmewende vorangetrieben werden. 

Das Gesetz ging vor wenigen Tagen in die Verbände- und Länderanhörung. Eine fachliche Einschätzung dazu lieferte jüngst Herbert Pohl, Chef der Deutschen Erdwärme, in einem ZfK-Gastbeitrag.

Nachhaltigkeitsbericht

Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll ebenfalls am 6. August Thema sein.

Weitere Vorhaben

Energiewende-Monitoring

Bis zum 31. August soll der Energiewende-Monitoringbericht vorliegen. Hauptverantwortlich für die Erstellung des Berichts ist das Aachener Beratungshaus BET. Zuarbeiten soll das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI). Die Studie hat eine große Bedeutung für die künftige Energiewende. So soll unter anderem der künftige Stromverbrauch prognostiziert werden. Sinkt die Erwartung hier, könnten auch die Ausbauziele für Erneuerbare und in der Folge auch der Ausbau der Stromnetze heruntergeschraubt werden.

Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

Das Vorhaben ging vor wenigen Tagen in die Verbände- und Länderanhörung. Auf dem Kabinettzeitplan taucht das Vorhaben nicht auf. Grundsätzlich soll es aber auch hier schnell gehen. Der Koalitionsausschuss zählte das Gesetz in seinem Sofortprogramm auf.

Gebäudeenergiegesetz

Das als Heizungsgesetz bundesweit bekannt gewordene Vorhaben soll nach Aussagen des Wirtschaftsministeriums noch in diesem Jahr reformiert werden. Das heißt auch, dass ein erster Entwurf bereits in den nächsten Wochen die Runde machen könnte.

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Energiegesetze-Ticker: Erstes schwarz-rotes Energiegesetz final verabschiedet

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