Energiegesetze: Neues zu Zeitplänen für EnWG-Novelle und Heizungsgesetz

Von Andreas Baumer

Es ist so eine Sache mit Zeitplänen in Koalitionsverträgen. Die Ampelkoalition versprach beispielsweise in ihrem Koalitionsvertrag, die Errichtung moderner Gaskraftwerke zu beschleunigen. Tatsächlich wurde die Veröffentlichung der Kraftwerksstrategie dann immer wieder verzögert. Als sie im Herbst 2024 endlich in Paragrafen gegossen wurde, stand die Ampel bereits vor dem Aus. Wenige Wochen später wurde das Projekt begraben.

Auch die schwarz-rote Koalition tut sich offenbar schwer mit dem Einhalten von Zeitplänen – zumindest teilweise. Als Sofortmaßnahme sollte die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Doch nach einem nüchternen Blick auf den Bundeshaushalt wurde dieses Vorhaben für Haushalte und den Dienstleistungssektor fürs Erste verschoben.

Auch Umlagen und Netzentgelte sollten reduziert werden. Eine Senkung der Netzentgelte ist mittlerweile auf dem Weg und soll im nächsten Jahr wirken. Die Senkung netzbezogener Umlagen hingegen wurde offenbar wegen europarechtlicher Bedenken hintangestellt.

Konkreter Fahrplan bei EnWG und CO2-Speichergesetz

Sehr viel konkreter ist der Fahrplan bei anderen Vorhaben. Nehmen wir die Neufassung des Energiewirtschafts- und Messstellenbetriebsgesetzes. Das Wirtschaftsministerium hat dieses Vorhaben als eilbedürftig eingestuft. Tatsächlich befindet sich das Vorhaben bereits in parlamentarischen Beratungen.

Am 26. September gibt der Bundesrat seine Stellungnahme ab. Für 15. Oktober wird eine Expertenanhörung im Bundestag angestrebt. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz dann im November (im Bundestag am 6. November, im Bundesrat am 21. November). Das geht aus einem internen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums von August hervor, das der ZfK vorliegt.

Der exakt gleiche Zeitplan gilt demnach für das CO2-Speichergesetz, die Umsetzung der EU-Erneuerbarenrichtlinie III für Windenergie auf See und die Abschaffung der Gasspeicherumlage.

Wann der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten erstmals im Plenum des Bundestags debattiert wird, steht dagegen offiziell noch nicht fest. Die nächste Woche ist für den Bundeshaushalt 2026 reserviert. Auch auf der Tagesordnung des Bundesrats für den 26. September taucht das Vorhaben bislang noch nicht auf.

Kraftwerksstrategie verzögert sich

Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist von Gaskraftwerken die Rede. Bis zu 20 Gigawatt (GW) sollten im Rahmen einer "zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie" technologieoffen angereizt werden. Das Wort "zügig" ist relativ. Tatsächlich gibt es bislang keinen öffentlich bekannten Gesetzentwurf.

Im Rahmen des Monitoringberichts ist das Wirtschaftsministerium von seiner früheren Aussage abgerückt, dass die ersten Kraftwerksausschreibungen bis zum Jahresende kommen sollen. Vielmehr heißt es im Zehn-Punkte-Plan vager: "Bis Ende dieses Jahres brauchen wir Klarheit über die ersten Ausschreibungen für den Zubau von neuen Gaskraftwerken." Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, nannte bei der "Handelsblatt"-Gastagung vor wenigen Tagen "erstes Quartal, erstes Halbjahr im nächsten Jahr" als Ziel.

Wärmeverordnungen in Warteschleife

"Zügig" wollten Schwarz und Rot laut Koalitionsvertrag auch zwei Wärmeverordnungen überarbeiten. Konkret geht es um die AVB Fernwärmeverordnung und die Wärmelieferverordnung. Tatsächlich wird es immer unwahrscheinlicher, dass dies noch in diesem Jahr geschieht.

Die Marschrichtung im Wirtschaftsministerium ist: zuerst Gebäudeenergiegesetz – und dann erst die Wärmeverordnungen. So berichtete dies die zuständige Abteilungsleiterin Stephanie von Ahlefeldt. Das Problem: Laut der Spitzenbeamtin gibt es auch für das Gebäudeenergiegesetz, landläufig auch Heizungsgesetz genannt, keinen klaren Fahrplan.

"Das Ministerium müsste langsam mal ins Handeln kommen", kommentierte Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. "Am sinnvollsten wäre es, sie würden das GEG [Gebäudeenergiegesetz, Anm. d. Red.] in Ruhe lassen und sich mit Hochdruck um die beiden Wärmeverordnungen kümmern."

Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mahnt zu mehr Tempo. "Zwar haben wir Verständnis dafür, dass die Ausgestaltung der entsprechenden Verordnungen und Gesetze Zeit braucht, weil es sich um komplexe Gesetzes- und Verordnungsvorhaben handelt, die ressortübergreifend abgestimmt werden müssen", schrieb er. "Allerdings sind die Kommunen gerade mitten in der kommunalen Wärmeplanung, die großen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern werden sie in wenigen Monaten abschließen. Da brauchen sie Klarheit."

Zum Schluss zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Das sollte laut Koalitionsvertrag noch in diesem Jahr angepasst werden. Doch seitdem ist es ruhig geworden. In der Energiebranche geht kaum noch jemand davon aus, dass die Koalition die selbst gesetzte Frist einhalten wird.

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